Produktsicherheit

Als verantwortungsbewusstes Fachhandelsunternehmen legen wir bei MESSER RÖDTER großen Wert auf Transparenz und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Im Rahmen der EU-Verordnung 2023/988 sind wir verpflichtet, Informationen über den jeweils verantwortlichen Wirtschaftsakteur bereitzustellen. Dieser ist für die Einhaltung der EU-Vorschriften zu unseren Produkten verantwortlich.

Wir informieren Sie im Rahmen unserer Fachberatung vor Ort gerne ausführlich – besuchen Sie uns in der Spitalstraße 5 in 73430 Aalen.

 

Die folgenden Hinweise sind an den allgemeinen Sicherheitsanforderungen gemäß der GPSR (Geräte- und Produktsicherheitsrichtlinie) ausgerichtet. Bitte beachten Sie zusätzlich die geltenden nationalen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen für Gebrauch, Besitz und Aufbewahrung von Messern und Waffen.

 

Durch das Befolgen dieser Sicherheitsrichtlinien können Sie dazu beitragen, das Risiko von Unfällen zu minimieren und einen sicheren Umgang zu gewährleisten. Achten Sie bitte stets auf die richtige Handhabung und Pflege Ihrer Messer und Waffen, um Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Umgebung zu gewährleisten.

SICHERER UMGANG MIT MESSERN

 

Messer sind scharfe Werkzeuge, die man sowohl in der Küche als auch in anderen Bereichen wie Handwerk, Outdoor-Aktivitäten oder als Sammlerstücke findet. Um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, sollten Sie die folgenden Sicherheitsrichtlinien beim Umgang mit Messern beachten. Diese Anleitung orientiert sich an der Geräte- und Produktsicherheitsrichtlinie (GPSR), um die sichere Nutzung von Messern zu gewährleisten.

 

1. Verwendungszweck

Verwenden Sie Messer ausschließlich für den vorgesehenen Zweck, wie z.B.:

  • Küchenmesser nur zum Schneiden von Lebensmitteln.
  • Outdoor-Messer nur für handwerkliche Tätigkeiten oder im Freien.
  • Jagdmesser oder Sammlermesser nur entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen und in sicherer Weise.

 

2. Sicherheit beim Gebrauch

  • Schneiden in einem sicheren Bereich: Achten Sie darauf, dass Sie beim Schneiden immer eine stabile und sichere Unterlage nutzen. Stellen Sie sicher, dass sich keine Personen im Umkreis des Messers befinden.
  • Schneiden in Richtung des Körpers vermeiden: Schneiden Sie immer vom Körper weg und nie in Richtung Ihrer Hände oder Ihres Körpers, um Verletzungen zu vermeiden.
  • Scharfe Klingen sicher verwenden: Achten Sie darauf, dass das Messer richtig gehalten wird, um die Kontrolle zu behalten und das Risiko von Unfällen zu minimieren.
  • Nie mit einem Messer auf andere Personen zielen: Bei fahrlässigem Gebrauch kann ein Messer schwere Verletzungen verursachen. Verwenden Sie Messer niemals zum Werfen oder auf andere Weise als vorgesehen.

 

3. Lagerung und Aufbewahrung

  • Aufbewahrung außerhalb der Reichweite von Kindern: Bewahren Sie Ihr Messer sicher auf, damit Kinder keinen Zugriff darauf haben. Ein Messerblock oder eine sichere Aufbewahrung in einem Schrank oder einer Schublade ist ratsam.
  • Verwendung von Messersicherungen: Bei Messern mit Sicherheitsvorrichtungen wie Messerscheiden oder Klingenverriegelungen, sollten diese stets verwendet werden, um die Gefahr von Schnittverletzungen zu reduzieren.
  • Transport und Aufbewahrung in sicheren Behältern: Wenn Sie Messer transportieren, stellen Sie sicher, dass diese in einer sicheren Hülle oder einem Behälter aufbewahrt werden, um Verletzungen zu vermeiden.

 

4. Wartung und Kontrolle

  • Regelmäßige Kontrolle auf Schäden: Überprüfen Sie das Messer regelmäßig auf mögliche Beschädigungen an der Klinge, dem Griff oder anderen Teilen des Messers. Ein beschädigtes Messer kann gefährlich sein und sollte sofort repariert oder ersetzt werden. Bei Messer Rödter in Aalen ist Ihre Reparatur in besten Händen.
  • Klinge scharf halten: Achten Sie darauf, dass die Klinge immer scharf ist. Ein stumpfes Messer erfordert mehr Kraft und ist damit gefährlicher. Verwenden Sie Schleifsteine oder andere geeignete Werkzeuge, um die Klinge regelmäßig nachzuschärfen. Bei Messer Rödter in Aalen können Sie Schleifkurse besuchen, die Ihnen alle Aspekte des Messerschleifens vermitteln.
  • Griff regelmäßig kontrollieren: Stellen Sie sicher, dass der Griff des Messers stabil und nicht abgenutzt ist. Ein rutschiger oder beschädigter Griff kann die Kontrolle über das Messer erschweren und zu Verletzungen führen.

 

5. Verhalten bei Unfällen

  • Unfälle sofort behandeln: Sollte es zu einem Unfall kommen und eine Schnittverletzung entstehen, reinigen und desinfizieren Sie die Wunde umgehend. Bei schwereren Verletzungen suchen Sie sofort einen Arzt oder die Notaufnahme auf.
  • Ursachenanalyse und Prävention: Untersuchen Sie nach einem Unfall, ob das Messer beschädigt war oder unsachgemäß verwendet wurde. Passen Sie bei zukünftigen Anwendungen Ihre Vorgehensweise entsprechend an, um ähnliche Vorfälle zu vermeiden.

6. Schutzmaßnahmen

  • Verwendung von Schutzausrüstung: Wenn Sie mit Messern arbeiten, empfiehlt sich der Einsatz von Schnittschutzhandschuhen und -schürzen.
  • Sicherer Umgang bei der Arbeit mit Messern: Wenn Sie mit einem Messer arbeiten, seien Sie immer aufmerksam und konzentriert. Vermeiden Sie Ablenkungen und sorgen Sie dafür, dass Ihr Arbeitsplatz ordentlich und frei von Hindernissen ist. 

Quelle: HALLER Stahlwarenhaus GmbH, 74544 Michelbach/Bilz

SICHERER UMGANG MIT DRUCKLUFTWAFFEN

 

Sie sollten mit der richtigen, sicheren Handhabung Ihrer Druckluftwaffe vertraut sein.

Im Hinblick auf die Grundregeln zum sicheren Schießen bedenken Sie, dass jede Berührung mit der Waffe als Handhabung verstanden wird.

  • Behandeln Sie jede Waffe so, als wäre sie geladen.
  • Die Waffe beim Laden stets sichern, so dass sich kein Schuss ungewollt lösen kann.
  • Finger immer außerhalb des Abzugbügels halten und nur zum Schuss an den Abzug legen.
  • Verwenden Sie nur die für diese Waffe vorgesehene Geschosse.
  • Halten Sie die Mündung stets in eine sichere Richtung.
  • Das Schießen ist nur in der eigenen Wohnung, auf polizeilich zugelassenen Schießständen und im befriedeten Besitztum erlaubt, wenn das Geschoss dieses beim Schuss nicht verlassen kann. Hierbei den Gefahrenbereich des Geschosses beachten.
  • Transportieren Sie niemals eine geladene Waffe. Laden Sie nur, wenn Sie schießen möchten.
  • Waffe niemals auf Menschen oder Tiere richten. Vermeiden Sie Querschläger. Schießen Sie niemals auf glatte, harte Oberflächen oder auf Wasserflächen.
  • Vergewissern Sie sich vor dem Schuss, dass Ziel und Umgebungsbereich sicher sind.
  • Kontrollieren Sie immer, ob die Waffe ungeladen ist, wenn Sie sie transportieren oder von einer anderen Person übernehmen.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie auch beim Stolpern oder Stürzen die Richtung der Mündung kontrollieren können.
  • Aus Sicherheitsgründen sollte beim Schießen eine Schutzbrille getragen werden.
  • Aufbewahren der Waffe stets sicher und ungeladen vor unerlaubtem Zugriff Unbefugter (ungeschulte Personen, Kinder, Personen unter 18 Jahren) und getrennt von der Munition.
  • Weitergabe von Waffen mit Bedienungsanleitung nur an Personen die mit dieser Waffe genauestens vertraut und bei Waffen mit F-im-Fünfeck-Zeichen mindestens 18 Jahre alt sind.
  • Druckluftwaffen mit Energie > 0,5 Joule aber ohne F-Zeichen sind erwerbscheinpflichtig.
  • Jegliche Veränderungen oder Reparaturen von Waffen sollten nur von fachkundigen Firmen oder vom Büchsenmacher durchgeführt werden.
  • Legen Sie niemals eine geladene Waffe aus der Hand.
  • Geben Sie nur entladene Waffen an andere Personen weiter.

REPARATUR VON WAFFEN

  • Eine Waffe, die nicht einwandfrei funktioniert, ist gefährlich. Es ist schwierig, eine Waffe selbst zu reparieren, und falscher Zusammenbau kann zu gefährlichen Funktionsstörungen führen.
  • Achtung: Lassen Sie die Waffe nur von einem autorisierten Fachhändler oder Büchsenmacher überprüfen und reparieren.

Quelle: UMAREX GmbH & Co. KG, 59757 Arnsberg

UMGANG MIT GAS- UND SIGNALWAFFEN (seit dem 01. April 2003)

 

Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen

Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach §8 Beschussgesetz entsprechen sowie ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

 

Führen von Gas- und Signalwaffen

Nur wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis – kleiner Waffenschein – (§ 10 Abs. 4, Satz 4 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3, Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu).

Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt.

Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.

 

Schießen mit Gas- und Signalwaffen

Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.

Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:

a)  Notwehr, Notstand 

b)  mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen

c)  mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann

  (1) Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,

  (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben 

d)  im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, 

e)  mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

 

Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht.

Der Transport der Waffe zum Silvesterschießen von Ort zu Ort ist erlaubnisfrei, wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird – also ohne Kleinen Waffenschein.

Diese Auffassung vertritt auch das Bundesministerium des Innern und teilte dies dem VDB mit Schreiben vom 22. Juli 2004 mit.

 

4. Hinweis- und Protokollierpflicht des Händlers beim „Kleinen Waffenschein" 

Im gewerbsmäßigen Waffenhandel (Direkt- und Versandhandel) ist beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen auf das Erfordernis des Kleinen Waffenscheins und einer Schießerlaubnis sowie auf die Strafbarkeit des Führens ohne Kleinen Waffenschein hinzuweisen und dieser Hinweis zu protokollieren (§ 35 Abs. 2 WaffG-neu).

 

Quelle: Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V., Marburg, Stand Oktober 2004